Sie wählen Ihren Anbieter aus und geben Ihre persönlichen Daten ein. Alles weitere erledigen wir für Sie.
Noch einfacher geht’s mit Ihrem CHECK24-Kundenkonto: Mit einem Klick ist Ihr Vertrag ausgewählt und alle Daten sind schon ausgefüllt.
Alle Daten nochmal geprüft? Perfekt! Dann versenden wir Ihre Kündigung an den Anbieter.
Der Service ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich.
Nach der Zustellung erhalten Sie von uns einen rechtssicheren Versandnachweis. So kann nichts mehr schiefgehen!
Ihr Anbieter prüft die Kündigung und sendet Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu.
In der Bestätigung finden Sie auch Ihr Vertragsende.
Nun steht dem neuen Handyvertrag nichts mehr im Wege!
Handyverträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten haben meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Falls Sie Ihre Kündigung per Post verschicken, sollten Sie einen Puffer von ein paar Tagen einrechnen. Bei einigen Mobilfunkanbietern gilt nämlich nicht das Datum des Versands oder Poststempels als Tag der Kündigung, sondern das Eingangsdatum. Kommt Ihre Kündigung nicht rechtzeitig an, weil Sie die Frist verpasst haben, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch um weitere 12 Monate. Kündigen Sie deshalb Ihren Handyvertrag rechtzeitig und nicht erst am letzten Tag. Außerdem ist für eine erfolgreiche Kündigung erforderlich, dass die angegebenen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse) identisch zum Vertrag sein müssen, den Sie kündigen möchten.
Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, wie lange Ihr Handyvertrag noch läuft, können Sie die Vertragslaufzeit auf mehreren Wegen herausfinden. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie häufig neben dem Abschlussdatum auch das Vertragsende. Haben Sie diese nicht zur Hand, hilft ein Anruf bei der Kunden-Hotline. Zudem haben viele Provider ein Online-Kundencenter, in dem Sie die wichtigsten Vertragsdaten einsehen können.
Möchten Sie Ihre Handynummer behalten und zum neuen Anbieter mitnehmen, sollten Sie Ihren alten Anbieter rechtzeitig über Ihren Portierungswunsch informieren. Dies können Sie in der Regel telefonisch oder über den Kundenbereich Ihres alten Anbieters erledigen.
Vergessen Sie nicht auch Ihrem neuen Anbieter mitzuteilen, dass Sie Ihre Rufnummer mitnehmen möchten. Dieser stößt daraufhin die Portierung bei Ihrem bisherigen Provider an.
Der neue Anbieter muss sich spätestens am Tag der Beendigung des bisherigen Vertrags mit Ihrem alten Anbieter in Verbindung setzen - ansonsten ist Ihr alter Anbieter nicht dazu verpflichtet die Rufnummer freizugeben. In der Regel ermöglichen die Anbieter die Portierung jedoch noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende.
Achtung: Handynummer mitnehmen vor Ende des laufenden Vertrags
Wenn Sie eine Portierung aus einem laufenden Vertrag heraus wünschen, wird bei Ihrem alten Anbieter ein sogenanntes „Opt-In“ gesetzt. Bitte beachten Sie, dass dieses Opt-In nur für 30 Tage gültig ist. Für eine reibungslose Rufnummernmitnahme nach den 30 Tagen müssen Sie daher Ihrem alten Anbieter erneut Ihren Portierungswunsch mitteilen. Des Weiteren sollten Sie beachten, dass Sie bei einer vorzeitigen Portierung weiterhin die monatlichen Kosten für Ihren Altvertrag zahlen müssen.
Generell ist eine Kündigung des Mobilfunkvertrags erst zum Vertragsende möglich. Sollte Ihr Anbieter jedoch die Preise erhöhen, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Der Provider informiert Sie dann schriftlich. Sie haben danach sechs Wochen Zeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Versäumen Sie diese Frist, erklären Sie sich mit den Änderungen beziehungsweise der Preiserhöhung einverstanden.
Eine fristlose Kündigung ist ansonsten nur in besonderen Härtefällen möglich. Zwar sind Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone, O2 und Telefónica sowie Discounter nicht dazu verpflichtet, etwa im Todesfall des Vertragsinhabers, den Handyvertrag aufzulösen, allerdings ist es gängige Praxis. Auch bei einer Privatinsolvenz ist eine außerordentliche Kündigung möglich. In einem dieser Fälle sollten Sie Ihrem Kündigungsschreiben entsprechende Nachweise beilegen. Bei längeren Aufenthalten im Ausland können Sie bei Ihrem Anbieter eine vorübergehende Stilllegung Ihres Vertrags anfragen. Eine Sonderkündigung wegen eines schlechten Netzes oder weil man arbeitslos geworden ist, ist hingegen in der Regel nicht möglich.
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