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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH für die Durchführung von Mobilfunkverträgen

ANDERE VERGLEICHSRECHNER AUF DIESER SEITE UNTERLIEGEN GESONDERTEN BEDINGUNGEN, DIE SIE HIER https://www.check24.de/unternehmen/impressum/ AUFRUFEN KÖNNEN

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen durch die CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH (nachfolgend „CHECK24 Mobilfunk“ genannt). Die CHECK24 Mobilfunk erbringt selbst keine Mobilfunkleistungen. Sie tritt ausschließlich als Vermittlerin von Mobilfunkverträgen auf. Die CHECK24 Mobilfunk ist nicht an der Leistungserbringung beteiligt.
    2. Im Falle eines Abschlusses eines Mobilfunkvertrages kommt ein Mobilfunkvertrag ausschließlich zwischen dem Leistungsnehmer (Kunde) und dem Leistungserbringer (Telekommunikationsdienstleister) zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses oder bei weiteren zusätzlichen Leistungs-/ und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Telekommunikationsdienstleisters.
    3. Alle von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CHECK24 Mobilfunk abweichenden Bedingungen des Kunden gelten nicht.
  2. Leistungsgegenstand
    1. CHECK24 Mobilfunk erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter für Nutzer unentgeltliche und unverbindliche Auskünfte (online oder offline) über Preise und Konditionen im gewählten Leistungssegment. Die auf der Website dargestellten Auskünfte stellen kein verbindliches Vertragsangebot von CHECK24 Mobilfunk oder des jeweiligen Leistungserbringers dar.
    2. CHECK24 Mobilfunk vermittelt auf der Grundlage eines vom Nutzer online oder offline abgegebenen Angebots zum Abschluss einer Leistungsbeziehung mit dem jeweiligen Telekommunikationsdienstleister. CHECK24 Mobilfunk übernimmt keine über die Vermittlung von Mobilfunkverträgen hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere erbringt CHECK24 Mobilfunk selbst keine Telekommunikationsdienstleistungen (Bereitstellung von Mobilfunkdiensten). Jegliche Informationen über Leistungen und Konditionen oder sonstige Informationen durch CHECK24 Mobilfunk stellen auch keine Beratungsleistung gegenüber dem Nutzer dar, sondern sollen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Nutzers, auf die CHECK24 Mobilfunk keinen Einfluss hat, dienen.
    3. Der Nutzer erhält online verschiedene Vorschläge zu Preisen und Konditionen von Telekommunikationsdienstleistern durch CHECK24 Mobilfunk. Sofern sich der Nutzer für einen bestimmten Vorschlag entschieden hat, kann er online durch Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons ein verbindliches Angebot zur Vermittlung und/oder zum Vertragsschluss abgeben. Eine Bestätigung des Eingangs einer Buchungsanfrage stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
    4. Auf ausgewiesene Mobilfunkverträge einzelner Telekommunikationsdienstleister zahlt CHECK24 seinen Kunden nach erfolgreichem Vertragsabschluss und unter Einhaltung der folgenden Bedingungen eine Gutschrift in variabler Höhe aus. Diese Gutschrift wird als Cashback bezeichnet. Es handelt sich hierbei jeweils um zeitlich begrenzte Aktionen. Kunden erhalten den Cashback als einmalige Überweisung auf das bei Beantragung des Mobilfunkvertrags angegebene Bankkonto.

      Seitens CHECK24 besteht nur eine Auszahlungspflicht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
      1. Voraussetzung für die Auszahlung des Cashbacks ist der erfolgreiche und nachhaltig sichergestellte Vertragsabschluss nach Onlinebeantragung eines gekennzeichneten Mobilfunkvertrags über CHECK24.de.
      2. Als Nachweis für den erfolgreichen Vertragsabschluss muss der Kunde die erste nach Ablauf der Widerrufsfrist erstellte Rechnung des Telekommunikationsdienstleisters für den über CHECK24.de beantragten Mobilfunkvertrag binnen 6 Monaten nach Rechnungsdatum an CHECK24 senden. Die Rechnung kann per E-Mail (als Scan oder PDF) oder per Cashback Upload bei CHECK24 eingereicht werden.
      3. Für vom Telekommunikationsdienstleister stornierte, abgelehnte, vom Kunden widerrufene oder einvernehmlich aufgehobene Mobilfunkverträge wird kein Cashback ausbezahlt.
      4. Nach Überprüfung beim Telekommunikationsdienstleister wird der Cashback innerhalb von circa 2 Wochen ausbezahlt. Für Rechnungen, die nicht oder nach Ablauf der unter 2. genannten 6-Monats-Frist eingereicht wurden, wird kein Cashback ausbezahlt.
      5. Es wird ausschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Cashback-Betrag für den beantragten und erfolgreich zustande gekommenen Mobilfunkvertrag ausbezahlt.
    5. Die E-Mail-Kommunikation mit Ihrem Telekommunikationsdienstleister wird mittels einem von CHECK24 Mobilfunk eingerichteten Alias-E-Mail-System abgewickelt. Sie müssen dazu nichts weiter tun, denn das System arbeitet vollständig automatisch. Im Folgenden (1.-3.) erläutern wir Ihnen die Funktionsweise:

      1. Ihr Telekommunikationsdienstleister erhält von uns nicht Ihre eigentliche E-Mail-Adresse (also die E-Mail-Adresse, die Sie bei CHECK24 Mobilfunk im Bestellprozess eingeben), sondern eine von unserem System automatisch für Sie persönlich generierte und individuelle Alias-E-Mail-Adresse.
      2. Alle Informationen des Telekommunikationsdienstleisters an Sie sendet dieser daher an die Alias-E-Mail-Adresse. Unser System leitet alle Informationen, die die Verwaltung (Abschluss, laufende Durchführung und Beendigung) des Mobilfunkvertrags betreffen, der Ihnen über CHECK24 Mobilfunk vermittelt wurde, an Ihre eigentliche E-Mail-Adresse weiter. Dazu zählen nicht Nachrichten, in denen Ihr Telekommunikationsdienstleister Leistungen bewirbt, die Sie nicht bereits mit Abschluss des Mobilfunkvertrags erworben haben, oder die Informationen enthalten, die nicht die Verwaltung Ihres Mobilfunkvertrags betreffen; derartige Nachrichten werden von dem Alias-E-Mail-System ausgefiltert.
      3. Sie können auf sämtliche Informationen, die Sie auf diesem Weg erhalten, aus Ihrem eigentlichen E-Mail-Postfach wie gewohnt antworten. Diese Nachrichten leiten wir automatisch an den Telekommunikationsdienstleister weiter und ersetzen dabei wiederum Ihre eigentliche E-Mail-Adresse durch die für Sie automatisch generierte Alias-E-Mail-Adresse.


    6. CHECK24 Mobilfunk wird im Rahmen der Vermittlung von Handyversicherungen als Annexvermittler gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO tätig.
  3. Gewährleistung und Haftung
    1. CHECK24 Mobilfunk ist bei der Ermittlung der Angebote der Telekommunikationsdienstleister um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen, durch CHECK24 Mobilfunk beruhen auf den Angaben der jeweiligen Telekommunikationsdienstleister. Eine Haftung von CHECK24 Mobilfunk für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebote sowie für die zeitnahe, vollständige und richtige Weiterleitung der Informationen ist ausgeschlossen.
    2. CHECK24 Mobilfunk gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindlichen Telekommunikationsdienstleister in dem gewählten Leistungssegment in die Darstellung der Angebote einzubeziehen.
    3. CHECK24 Mobilfunk gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Telekommunikationsdienstleister, mit dem der Nutzer/Kunde den Mobilfunkvertrag schließt. Keine der Informationen ist eine Zusage, eine Garantie oder Zusicherung durch CHECK24 Mobilfunk.
    4. CHECK24 Mobilfunk haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von CHECK24 Mobilfunk oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von CHECK24 Mobilfunk beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von CHECK24 Mobilfunk zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet CHECK24 Mobilfunk nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit CHECK24 Mobilfunk bestehenden Plattform-, Vermittlungs- bzw. Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet CHECK24 Mobilfunk nicht.
  4. Pflichten des Nutzers, Verbot der gewerblichen Nutzung
    1. Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online über die von CHECK24 Mobilfunk vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von CHECK24 Mobilfunk im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist CHECK24 Mobilfunk berechtigt, die Anfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behält sich CHECK24 Mobilfunk vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, vom Telekommunikationsdienstleister – ggf. über CHECK24 Mobilfunk – erhaltene Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen und bei Abweichungen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleister über die Abweichungen zu informieren.
    3. Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24 Mobilfunk ist nur Privatpersonen oder Unternehmen zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs gestattet. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24 Mobilfunk zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen oder der Nutzung der angebotenen Informationen ist ausdrücklich untersagt.
    4. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.500 als vereinbart. CHECK24 Mobilfunk ist dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe kann CHECK24 Mobilfunk weitere Schadensersatzansprüche geltend machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen.
    5. Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei der CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH.
  5. Datenschutz
    1. Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung (Datenschutzerklärung)
  6. Hinweis zur Beschränkung bzgl. von Nutzern erstellten Inhalten
    1. Nutzer, die einen Abschluss (z.B. Buchung einer Reise, Kauf eines Produktes, Abschluss eines Versicherungsvertrages) getätigt haben, können Bewertungen und Kommentare abgegeben. Idealerweise werden alle Bewertungen und Kommentare veröffentlicht, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind. Um Betrug zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Inhalte von Nutzern nicht Folgendes enthalten,

      • Persönliche Informationen
      • Offensichtlich falsche Informationen
      • Beleidigungen, Drohungen, Gewaltverherrlichungen, Obszönität/Pornografie, Werbung sowie Diskriminierungen wie Rassismus, Homophobie, Sexismus
      • politische, ethische oder religiöse Äußerungen

      setzt CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH Maßnahmen zur Prüfung ein. Unter Umständen werden in der Folge Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen. Dabei findet ein zwei-stufiges Prüfverfahren (Technische Lösung und Qualitätsmanagement durch speziell geschulte Mitarbeiter) Anwendung. Darüber hinaus können Nutzer auch selbst Inhalte (anderer Nutzer sowie angebotene Produkte / Dienstleistungen) melden (an dsa.meldestelle@check24.de), wenn diese aus ihrer Sicht gegen Gesetze oder die AGB der CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH verstoßen. Die Meldungen werden geprüft und ggf. werden Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen.
    2. Von Entscheidungen des Melde- & Abhilfeverfahrens gemäß Art. 16 des Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“) betroffene Nutzer können sich bis zu 6 Monate nach der Entscheidung im internen Beschwerdemanagementsystem von CHECK24 darüber beschweren [https://www.check24.de/unternehmen/feedback-select/]. Ist eine Entscheidung der CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH betroffen, schaut sich CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH den ursprünglichen Sachverhalt sowie die getroffene Entscheidung an und überprüft sie. Beschwerdeführer erhalten dann unverzüglich eine begründete Mitteilung über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.
  7. Hinweis zu Empfehlungssystemen
    1. Weil die Präferenzen der Nutzer sehr unterschiedlich sind, kann mit Hilfe der Sortierfunktionen die jeweils bevorzugte Ansicht eingestellt werden. Details zu den Sortieroptionen sowie zur Funktionsweise des Vergleichsrechners gibt es hier:
      https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=8
  8. Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
    1. Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit von CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, weisen wir darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  9. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht; Gerichtsstandsvereinbarung für Kaufleute
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen CHECK24 Mobilfunk und dem Nutzer verantwortlich.
    2. Für Unternehmer als Vertragspartner gilt die nachfolgende Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit/Durchführbarkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame/undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame/durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung nahe kommt oder entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. Für Verbraucher als Vertragspartner hingegen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.
    4. Soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk München I vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
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(Stand Februar 2024)
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